AGBs


TEIL I:     Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

[ 1.1 Allgemeines ]
[ 1.2 Vertragsabschluß ]
[ 1.3 Preise ]
[ 1.4 Lieferung ]
[ 1.5 Gewährleistung und Haftung ]
[ 1.6 Zahlung ]
[ 1.7 Eigentumsvorbehalt ]
[ 1.8 Gerichtsstand ]

TEIL II:     Servicebedingungen

[ 2.1 Garantienachweis ]
[ 2.2 Inhalt ]
[ 2.3 Fehlerbeschreibung ]
[ 2.4 Unberechtigte Beanstandungen ]
[ 2.5 Verpackung ]
[ 2.6 Kostenpflichtige Reparaturen ]
[ 2.7 Transportkosten ]
[ 2.8 Schlußbestimmungen ]





TEIL I : Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen


1.1 Allgemeines

Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, daß ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.

Für sämtliche Geschäfte und deren Abwicklung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen der Firma des Bestellers, Wechsel des Inhabers, der Gesellschafter oder der Rechtsform, Verlegung, Insolvenzgefahr oder Aufgabe des Geschäftsbetriebes sind uns unverzüglich anzuzeigen.
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1.2 Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.
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1.3 Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Berichtigung von Druckfehlern oder Irrtümern, sowie Preis- oder Produktänderungen während der Laufzeit einer Preisliste bleiben vorbehalten. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. MWSt. und Versandkosten.

VERSANDKOSTEN (Inland)
- Fachhandel: Versandkostenfrei ab 120 EUR Auftragswert, darunter 7,90€ Versand.
- Großhandel: Versandkostenfrei ab 300 EUR Auftragswert, darunter 7,90€ Versand.
- Bei Nachnahmesendungen zusätzlich 14,90€ Nachnahmegebühr
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1.4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wird bzw. erfolgt. Der Erfüllungsort für Lieferungen ist identisch mit dem Absendeort. Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten - sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstlieferung gehören, sind wir dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die Nichteinhaltung von Lieferzeiten entbindet den Käufer nicht von seiner Abnahmeverpflichtung. Bei Überschreitung von 4 Wochen ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene, mindestens 6 Wochen dauernde Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, jedoch nur hinsichtlich derjenigen Teilleistungen, die noch nicht in der Produktion befindlich sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei Sonderanfertigungen gilt eine Über- oder Unterlieferung von 10 % als handelsüblich und berechtigt nicht zur Reklamation. Bei Bestellung von Material empfehlen wir, einen geringen Prozentsatz als Reserve beizufügen.

Angelieferte Sendungen sind vor Annahme, noch in Gegenwart des Transporteurs, genau auf Unversehrtheit der Verpackung bzw. auf sonstige äußere Merkmale (z. B. Schüttelgeräusche) zu überprüfen, die eine Beschädigung oder Unvollständigkeit des Inhalts vermuten lassen.

Werden beschädigt angelieferte Sendungen angenommen, so sind je nach der Versandart folgende Maßnahmen zu treffen:

  1. Post: Weiterleitung über den Zusteller an die Beschädigtenstelle, um dort zusammen mit dem zuständigen Beamten die Sendung und deren Inhalt zu prüfen. Bei nach der Zustellung erkennbaren Schäden das zuständige Postamt unverzüglich benachrichtigen.

  2. Fracht: Auf dem Frachtbrief vermerken: "beschädigt" und unverzüglich den Absender informieren.
    Achtung: Eine Annahme "unter Vorbehalt" wird als einwandfreie Quittung gewertet und erschwert oder vereitelt die Geltendmachung eines Schadensersatzes.

  3. Verdeckte Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen (eingehend) dem anliefernden Spediteur schriftlich anzuzeigen.

  4. Bahn: Es ist bei der Bahn unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

Für die Folgen bei nicht korrekter Beachtung der Punkte 1 - 4 haftet der Empfänger der Sendung.

Bei allen Schäden ist der Absender zusätzlich unverzüglich zu informieren. Die Verpackung ist bis zur Klärung unverändert aufzubewahren. Alle Umstände, die auf Schadenseintritt während des Transportes hinweisen, sind aufzuzeichnen.

Die Wahl des Beförderungsweges und der -art erfolgt durch uns ohne Haftung für günstigste Verfrachtung. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Rücksendungen werden auch bei beanstandeten Waren nicht ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis angenommen. Transportkosten oder Transportgefahr trägt in solchen Fällen der Käufer. Bei Stornierungen, die in jedem Fall unserer Zustimmung bedürfen, wird eine Stornogebühr von 20 % des Auftragswertes fällig, es sei denn, es wird eine Vereinbarung über die Lieferung einer anderen Ware getroffen. Stornierungen für Sonderanfertigungen sind ausgeschlossen. Ist der Kunde mit Zahlungen für erfolgte Lieferungen in Verzug, sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung zum Ersatz etwa entstandenen Schadens Lieferungen ohne Benachrichtigung zurückzuhalten. Wenn uns nach Vertragsabschluß negative Tatsachen über die Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt werden, so dürfen wir entweder sofortige Vorauszahlung oder Nachnahmeversand verlangen oder vom Vertrag ersatzlos zurücktreten. Bei Abrufaufträgen muß die gesamte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Frist abgenommen werden. Erfolgen die Abrufe nicht innerhalb dieser Frist, so sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufenen Mengen abzusenden und zu berechnen. Hieraus entstehende Forderungen unterliegen unseren normalen Zahlungsbedingungen. Vom Kunden gewünschte Terminänderungen für Lieferungen, Teillieferungen und Abrufe bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
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1.5 Gewährleistung und Haftung

Bei unverzüglicher und schriftlicher Rüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung, Ersatzlieferung oder wir erteilen eine Gutschrift gegen Rücksendung der Ware. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Scheitern Nacherfüllung oder Ersatzlieferungen in angemessener Frist, dann hat unser Kunde das Recht auf Minderung oder, wenn er nicht Kaufmann ist, nach seiner Wahl auch das Recht auf Rücktritt. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und wegen Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit. Eine Gewährleistung ist nicht gegeben bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, auf unterlassene oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Während der Dauer der Nachbesserung ist die Gewährleistungspflicht gehemmt. Ausgeschlossen ist die Haftung für Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefer- und Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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1.6 Zahlung

Bei Neukunden und Export sowie nach der 2. Mahnung Nachnahme oder Vorkasse. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder mit nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Rückbehaltungsrecht geltend zu machen. Nach Vertragsabschluß uns bekannt werdender Umstände, die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, auch Zahlungsverzug, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zur Folge. Abzüge von Fracht, Rollgeld, sonstigen Spesen und erhöhte Skontoabzüge sind unzulässig, soweit sie von uns nicht vorher schriftlich anerkannt wurden. Bei Mahnungen, auch im Falle unzulässiger Abzüge, berechnen wir Gebühren und Verzugszinsen. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel nicht angenommen. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluß des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderung, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht. Werden Verzugszinsen und Mahngebühren vom Käufer bei der Begleichung unserer angemahnten Rechnungen gekürzt, so können wir die Zahlung nur als Teilzahlung anerkennen. Bereits eingeleitete gerichtliche Mahnverfahren, Prozesse oder Inkassoaufträge können erst nach vollständiger Zahlung inkl. der Mahngebühren und Zinsen zurückgenommen werden.

Belastungen erkennen wir nur nach vorangegangener Vereinbarung an. Kürzungen unserer Rechnungen ohne anerkannte Belastungen oder Gutschriften sind nicht zulässig.
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1.7 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung - einschließlich der Einlösung von Schecks - bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Ware ohne oder nach der Bearbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Wir nehmen die Abtretung an. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht von einer Insolvenz bedroht ist. Die eingezogenen Beträge hat der Käufer pünktlich an uns weiterzuleiten, bei Insolvenz sofort (§ 246 StGB). Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an uns anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen welcher der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch diese Rückforderung bleibt ohne Einfluß auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses. Der Käufer darf die Vorbehaltsware oder Forderung nicht als Sicherheitsleistung verwerten und hat bei Pfändungsversuchen von dritter Seite auf den Charakter der Vorbehaltsware hinzuweisen. Dennoch stattgefundene Pfändungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für die Erfüllung der Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie für die ordnungsgemäße Lagerung der Ware trägt der Käufer.
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1.8 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Furth im Wald.
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TEIL II : Servicebedingungen

2.1 Garantienachweis:

In Garantiefällen senden Sie bitte unbedingt eine Kopie unserer Rechnung mit. Fehlt diese, so ist eine Reparatur bzw. ein Tausch grundsätzlich kostenpflichtig. Bei Geräten mit beigefügter Garantiekarte ist diese ebenfalls vollständig ausgefüllt mitzuschicken. Bitte achten Sie darauf, daß die Seriennummer auf der Karte mit der Nummer auf dem Gerät übereinstimmt. Rücksendungen an uns müssen frei erfolgen.
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2.2 Inhalt:

Receiver senden Sie bitte immer komplett mit Fernbedienung zurück. Wurde Rücksendung zur Gutschrift vereinbart, so muß der Receiver mit kompletten Zubehör (FB. Handbuch, usw.) und im unbeschädigten Originalkarton zurückgegeben werden. Fehlen diese Voraussetzungen, ist eine Gutschrift nicht möglich !
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2.3 Fehlerbeschreibung:

Fehlerbeschreibungen, wie z.B. "defekt, keine Funktion" o. ä. sind nicht ausreichend. Bitte fügen Sie deshalb eine genaue Fehlerbeschreibung bei. Fehlt diese, so wird der Zeitaufwand für die Fehlersuche berechnet. Außerdem übernehmen wir keine Gewähr für solche Geräte. Bei Rücksendung von mehreren Geräten wäre es sinnvoll, die Fehlerbeschreibung zusätzlich an jedes einzelne Gerät anzubringen.
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2.4 Unberechtigte Beanstandungen:

Sollte an einem Gerät trotz längerer Überprüfung kein Fehler feststellbar sein, (Bedienungsfehler seitens des Kunden) so fällt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,-- an. Die Rücksendung erfolgt gegen Nachnahme.
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2.5 Verpackung:

Bitte benutzen Sie zur Rücksendung die Originalverpackung des Herstellers. Außerdem müssen die Produkte nochmals separat umverpackt werden. Bei fehlender Original- bzw. unsachgemäßer Verpackung besteht die Gefahr eines Transportschadens. Treten aus diesen Gründen Transportschäden ein, so entfällt der Garantieanspruch. Bitte verpacken Sie die Geräte deshalb absolut transportsicher.

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2.6 Kostenpflichtige Reparturen:

Reparaturen außerhalb der Garantiezeit sind kostenpflichtig. Bei geringfügigen Fehlern erfolgt die Reparatur ohne vorherigen Kostenvoranschlag. Sollten die Reparaturkosten 50 % des Neuwertes überschreiten, erhalten Sie vorher ein Angebot mit der Bitte um Entscheidung. Wird die Reparatur abgelehnt, so fällt für den Kostenvoranschlag und die Rücksendung eine Pauschale von Euro 15,-- an.

Fremdgeräte werden von uns nicht repariert. Wir haben jedoch eine Übersicht verschiedener Reparaturstellen, wohin Sie Ihre Produkte schicken können. Adressen der einzelnen Servicestellen erfahren Sie von unserer Technik.
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2.7 Transportkosten:

Garantiefälle sind grundsätzlich frei Haus an uns zu schicken. Unfrei zurückgeschickte Ware wird nicht angenommen. Erfolgt in Ausnahmefällen dennoch eine Annahme, so werden Ihnen die Kosten, die uns durch die unfreie Rücksendung entstanden sind, berechnet. Garantiefälle schicken wir ebenfalls "frei Haus" an Sie zurück.
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2.8 Schlußbestimmungen:

Wir behalten es uns vor, die Servicebedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
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